Die Kirchliche Trauung ist nach evangelischem Verständnis ein Segnungsgottesdienst. Damit unterscheidet sie sich vom katholischen Verständnis, nach die Trauung in der Kirche auch und vor allem ein REchtsakt ist, bei dem die Ehe geschlossen wird. Nach evangelischem Verständnis wird die Ehe im Gottesdienst nicht geschlossen, sondern ein verheiratetes Paar kommt in die Kirche, um das bereits gegebene Eheversprechen vor Gott zu wiederholen und zusammen mit der Gemeinde um den Segen Gottes für das weitere Zusammenleben zu bitten.
Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, kann eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder eine katholische Trauung unter Beteiligung eines evangelischen Geistlichen gefeiert werden. Eine solche Trauung wird von vielen oft als „ökumenisch" bezeichnet.
Kirchenrechtlich sieht das jedoch anders aus. Der Gottesdienst wird entweder nach der evangelischen Ordnung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers oder nach katholischer Ordnung mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin gefeiert und gilt somit auch als evangelische oder katholische Trauung. Dies hängt mit dem unterschiedlichen Trauverständis der beiden Kirchen zusammen (siehe oben).
Im Normalfall ja. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Pfarrer absprechen. In der Karwoche vor Ostern und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Selbstverständlich ist es schön, wenn das Hochzeitspaar eigene Vorschläge zur musikalischen Gestaltung und zur Auswahl der Texte mit einbringt. Falls das Paar sich seinen Trauspruch ebenfalls selbst aussuchen möchte, ist dies auf jeden Fall möglich. Gute Tipps für den Trauspruch gibt es unter www.trauspruch.de.
Auch ist es eine schöne Bereicherung, wenn Freunde und Verwandte am Traugottesdienst mitwirken.
Für die musikalische Ausgestaltung der Gottesdienste gibt es viele Möglichkeiten. Der Gottesdienst ist nicht festgelegt auf ausschließlich Orgelmusik und Gemeindegesang. Instrumentalisten und Sänger/innen können den Gottesdienst in seiner Festlichkeit deutlich bereichern.
Was die Auswahl der Gesangsstücke betrifft, sollte darauf geachtet werden, dass es sich bei der Feier um einen Gottesdienst handelt und somit die Lieder auch dem Lob Gottes dienen. Deswegen sollte weitestgehend geistliches Liedgut ausgewählt werden,wobei die Spanne von Barock über Gospel bis zu modernem Liedgut reichen kann.
Ja. Sprechen Sie in diesem Fall mit ihrem zuständigen Pfarrer.
Das Filmen und Fotografieren ist nicht prinzipiell untersagt, sollte jedoch auf diskrete Weise geschehen, z.B. dass nur eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden.
Wenn möglich, sollte beim Fotografieren ein höher empfindlicher Film (400 ASA oder höher) verwendet werden, um auf den störenden Blitz zu verzichten.
Während des Trausegens und während der Gebete sollte nicht fotografiert werden.
Falls ein besonderer Blumenschmuck gewünscht wird, wird der im Normalfall von den am Fest beteiligten Familien bestellt und aufgestellt. Sprechen Sie in dieser Angelegenheit mit Ihrem Pfarrer.
Abgesehen von der Vergütung des Organisten und eines/r eventuellen Sängers/in entstehen für Kirchenmitglieder keine Kosten für den Gottesdienst. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können eventuell zusätzliche Kosten entstehen.
Fragen Sie in diesem Fall die zuständige Pfarrerin oder Pfarrer nach den örtlichen Regeln.
Nein, das ist nicht möglich. Allerdings kann die Kirchliche Trauung, falls gewünscht, gerne zum Anlass genommen werden, wieder in die Kirche einzutreten bzw. sich taufen zu lassen.
Normalerweise sollten beide Ehepartner einer christlichen Kirche angehören, davon einer der Evangelischen Kirche. Jedoch kann auch einer Trauung zugestimmt werden, wenn nur ein Partner der Evangelischen Kirche angehört. Vielleicht kann der Anlass der Kirchlichen Trauung ja genutzt werden, wieder in die Kirche einzutreten.
Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach!
Ein offizielles Scheidungsritual gibt es in der evangelischen Kirche nicht, auch wenn darüber derzeit an verschiedenen Stellen diskutiert wird.
Es gibt in der Evangelischen Kirche keine kirchliche Trauung von homosexuellen Paaren.
In manchen Gemeinden besteht die Möglichkeit eines Segnungsgottesdienstes, dieser wird jedoch in unserer Gemeinde nicht angeboten.